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Finanzierung und Förderprogramme
Entsprechend des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG) vom 01. April 2000 gibt es für
PV-Strom hohe Einspeisevergütungen, die die vorher gültigen zinsgünstigen Solarstromprogramme (z.B. "100.000 Dächer-Programm") ersetzen.
Die Vergütung richtet sich nach 3 Anlagengrößen-Gruppen:
bis 30 kWp, 30 kWp bis 100 kWp, 100 kWp bis 1.000 kWp, ab 1.000 kWp.
Für Freiflächenanlagen und Fassadenanlagen gelten gesonderte Vergütungen.
Die Vergütungen werden pro Jahr um mittlerweile ca. 8 % reduziert.
Der Betrag, der im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage gilt, gilt jedoch 20 Jahre, zzgl. Rest des Jahres der Inbetriebnahme.
Danach, also weitere ca. 15 Jahre, gibt es lediglich den Vergütungspreis, den der regionale Energieversorger zu zahlen bereit ist,
bzw. ist es dem PV-Betreiber freigestellt, seinen produzierten Strom selbst zu nutzen und damit Strombezugskosten zu sparen.
Aktuelle Einspeisevergütung 2010, Anlagen bis 30 kWp: 0,3914
€ pro kWh, zzgl. Mehrwertsteuer.
Die hohen Einspeisevergütungen deckt der Energieversorger über
den generell geltenden Aufschlag auf den Strompreis ab, der für
die Förderung aller regenerativen Energien (Solarstrom, Windenergie,
Geothermie, Wasserkraft, Solarthermie, Biogas etc.) bundesweit genommen
wird; dieser Aufschlag liegt bei nur ca. 0,3-0,5 Cent pro kWh.
Es werden keine Steuergelder als Einspeisevergütung eingesetzt.
Der durchschnittliche Haushalt wird pro Monat mit etwa 1,80 €
(Für PV-Strom: 0,08 €) belastet.
Damit der Sonnenstrom sich möglichst schnell verbreitet, wird
der Kauf von PV-Anlagen durch zinsgünstige KfW-Programme
sowohl bei privaten, als auch bei gewerblichen Käufern unterstützt.
Die Finanzierungsabwicklung macht die Hausbank oder z.B. die "Umweltbank"
in Nürnberg. Es sind Finanzierungen mit einem effektiven Jahreszins
von nur ca. 4,00% möglich.
Eigenheimbesitzer sollten versuchen, die KfW-Darlehen mit Zuschüssen
des "Bundesamtes für Wirtschaft" zu kombinieren.
Die "Deutsche Ausgleichsbank" unterstützt mittelständische Unternehmen bei ihren Investitionen in Energiegewinnung bzw. beim Energiesparen.
Landwirten steht zur Finanzierung auch die "Rentenbank" zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderprogramme der Bundesländer und einzelner Institutionen, wie der "Bundesstiftung Umwelt" oder den
"Landwirtschaftskammern" (Agrar-Investitions-Förderprogramme).
Folgende Bundesprogramme werden per heute angeboten:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz: Erhöhte Einspeisevergütung,
- KfW-Darlehen "Solarstrom erzeugen", bis 10 kWp bzw. 50.000.- € Investition (Privatpers.),
- KfW-Darlehen "Umweltprogramm" für Unternehmen,
- KfW-Darlehen "Infrastrukturprogramm" für kommunale Investoren,
- KfW: ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm für Unternehmen,
- BMU-Programm für Demonstrationsanlagen,
- Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (Bafa) für netzgekoppelte Anlagen an Schulen,
- Investitionszulage für Ostberlin und die neuen Bundesländer.
Darüberhinaus gibt es verschiedene Länder-Förderprogramme.
Sonnenstrom kennt keine Folgekosten für die Volkswirtschaft durch Luftschadstoffe, wie CO2, Schwefeldioxid, Stickoxid und Feinstaub
aus konventionellen Kraftwerken (Krankheitsfolgen, Gebäudeschäden, Lebensmittelschäden etc.), oder durch Aufbereitung und Entsorgung von
atomaren Brennstäben und deren Transport- und Polizeikosten.
Die Novelle des EEG sieht die Entlastung stromintensiver Unternehmen vor. Das betrifft auch Stahlproduzenten.
Industriebetriebe ab einem Stromverbrauch von jetzt 10 statt früher 100 Gigawattstunden werden von der Ökostrom-Umlage befreit.
Das zweite Härtefallkriterium, der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung, wurde mit einer Senkung von 20 auf 15 % gelockert.
Allein die enorme wirtschaftliche Bedeutung der PV-Branche (Umsätze, Arbeitsplätze, Zukunftstechnologie, deutsche Marktführerschaft)
und die europäische und mittlerweile amerikanische und asiatische Akzeptanz der PV-Konzeption sorgen dafür, dass Photovoltaik in seiner
rasanten Verbreitung nicht gebremst werden wird.
ADRESSEN:
- KfW-Bank
("Kreditanstalt für Wiederaufbau"; der Bund ist zu 80%, die Länder
sind zu 20% Gesellschafter)
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| Adresse: | Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt a.M. |
| Telefon: | 069 / 7431-0 |
| Fax: | 069 / 2888 |
| Internet: | www.kfw.de |
| e-mail: | info@kfw.de |
- Umweltbank AG
(Private Umweltbank)
- Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
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| Adresse: | Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53170 Bonn |
| Telefon: | 0228 / 831-0 |
- Deutsche Kreditbank AG
(Tochter der Bayern LB)
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| Adresse: | Taubenstraße 7-9, 10117 Berlin |
| Telefon: | 01803 / 120 300 (9 Ct./Min) |
| e-mail: | info@dkb.de |
| Bundesweite Niederlassungen |
- GLS Gemeinschaftsbank eG
(ehemals "Öko-Bank")
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| Adresse: |
Postfach 10 08 29, 44708 Bochum |
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Christstrasse 9, 47789 Bochum |
| Telefon: |
0234 / 5797-111 |
| e-mail: | kundenberatung@gls.de |
| Bundesweite Niederlassungen |
- Landwirtschaftliche Renten Bank
(für Landwirte)
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| Adresse: | Postfach 10 14 45, 60014 Frankfurt am Main |
| | Hochstr. 2, 60313 Frankfurt am Main |
| Telefon: | 069 / 2107-0 |
| e-mail: | office@rentenbank.de |
| Bundesweite Niederlassungen |
Bitte erkundigen Sie sich über weitere Finanzierungs- und Förderprogramme beim
- "Bundesverband Solarenergie e.V."
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